Ein Boxkampf hat seine Regeln. Genau so hat auch ein Mediationsverfahren seine Regeln. Diese sind im Mediationsgesetz (MediationsG) festgeschrieben. Hier die wesentlichen Inhalte:
- Im Gegensatz zum Boxkampf gibt es nicht nur einen Sieger. Es geht um die einvernehmliche Beilegung des Konfliktes.
- Eine Mediation kann durch ein oder mehrere Mediator*innen geleitet werden.
- Die Parteien nehmen freiwillig an der Mediation teil und bleiben eigenverantwortlich.
- Der Mediatort/die Mediatorin ist kein Schiedsrichter. Er/sie trifft keine Entscheidungen sondern ist und bleibt unabhängig und neutral.
- Der Mediatort/die Mediatorin ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet und moderiert die Mediation so, dass alle Parteien gleichermaßen gehört werden.
- Die Mediation kann jederzeit durch eine der Parteien oder den bzw. die Mediatorin beendet werden.
- Die erzielte Einigung können die Parteien im Anschluss durch externe Berater (z.B. Anwälte) prüfen lassen.
- Die Abschlussvereinbarung kann dokumentiert werden.
- Die Mediatoren und ihre Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Mediatoren müssen durch eine Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen sicherstellen.